Knowledge.
Commitment. Discretion.
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Zur Kanzlei

Willkommen
Meine Kanzlei mit Hauptsitz im ersten Wiener Bezirk und mit Niederlassung in Klagenfurt am Wörthersee bietet ihren Klienten ein breites Spektrum an anwaltlichen Leistungen.

Mein Leitbild ist es, ein hervorragendes Niveau an Rechtsberatung anzubieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, nehme ich mir ausreichend Zeit für meine Klienten, sei es durch gründliches Studium der Sach- und Rechtslage sowie aller Unterlagen oder durch eingehende Gespräche mit meinen Klienten, um so die bestmöglichen und auf den Einzelfall maßgeschneiderten Lösungen zu erarbeiten.
MEHR ZEIGEN
Meine Kanzlei ist auch Synonym von Internationalität: Dank meiner vielfältigen Sprachkenntnisse (Deutsch, Italienisch, Englisch, Russisch, Französisch und Spanisch) sowie die ständige Vertretung von in- und ausländischen Unternehmen, sorge ich für die optimale Beratung und Vertretung meiner Klienten sowohl im Inland als auch im Ausland.

Angesichts meiner italienischen Muttersprache ist meine Beratungs- und Vertretungstätigkeit in Rechtsfällen mit Italienbezug besonders intensiv, und es weist meine Kanzlei bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten ein hohes Niveau an Fachexpertise zur Lösung von Problemen auf.
Willkommen! Meine Kanzlei mit Hauptsitz im ersten Wiener Bezirk und mit Niederlassung in Klagenfurt am Wörthersee bietet ihren Klienten ein breites Spektrum an anwaltlichen Leistungen.

Mein Leitbild ist es, ein hervorragendes Niveau an Rechtsberatung anzubieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, nehme ich mir ausreichend Zeit für meine Klienten, sei es durch gründliches Studium der Sach- und Rechtslage sowie aller Unterlagen oder durch eingehende Gespräche mit meinen Klienten, um so die bestmöglichen und auf den Einzelfall maßgeschneiderten Lösungen zu erarbeiten.
MEHR ZEIGEN
Meine Kanzlei ist auch Synonym von Internationalität: Dank meiner vielfältigen Sprachkenntnisse (Deutsch, Italienisch, Englisch, Russisch, Französisch und Spanisch) sowie die ständige Vertretung von in- und ausländischen Unternehmen, sorge ich für die optimale Beratung und Vertretung meiner Klienten sowohl im Inland als auch im Ausland.

Angesichts meiner italienischen Muttersprache ist meine Beratungs- und Vertretungstätigkeit in Rechtsfällen mit Italienbezug besonders intensiv, und es weist meine Kanzlei bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten ein hohes Niveau an Fachexpertise zur Lösung von Problemen auf.

Zur Person

2011 — 2012
Gerichtspraxis am Bezirksgericht sowie Landesgericht Salzburg
Studium der Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron Universität Salzburg
Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg
Ausbildung
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Rudolf Wöran – Salzburg.
Lexacta Rechtsanwälte – Baden bei Wien
Tschurtschenthaler Rechtsanwälte GmbH – Klagenfurt am Wörthersee
Selbständiger Rechtsanwalt – Wien
2006 — 2011
Feb. 2016
2012 — 2016
Seit 2016
Ausbildung
2006 — 2011
Studium der Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron Universität Salzburg
2011 — 2012
Gerichtspraxis am Bezirksgericht sowie Landesgericht Salzburg
Feb. 2016
Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg
Beruflicher Werdegang
2012 — 2016
Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Rudolf Wöran – Salzburg. Lexacta Rechtsanwälte – Baden bei Wien Tschurtschenthaler Rechtsanwälte GmbH – Klagenfurt am Wörthersee
Seit 2016
Selbständiger Rechtsanwalt – Wien
Deutsch (Muttersprache)
Italienisch (Muttersprache)
Englisch
Russisch
Französisch
Spanisch
Sprachen

Sprachen

Deutsch (Muttersprache)
Italienisch (Muttersprache)
Englisch
Russisch
Französisch
Spanisch

Tätigkeitsbereiche

Allgemeines Privatrecht und Prozessführung
Mein Bestreben ist es, meinen Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen, und zwar in allen Bereich des allgemeinen Privatrechts, sei es bei Forderungseintreibungen, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei der Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen, in verbraucherschutzrechtlichen Angelegenheiten und vieles mehr.

An erster Stelle versuche ich, den Streit rasch außergerichtlich einem Ende zuzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, stellt die Prozessführung die einzige Möglichkeit dar, seine Rechte durchzusetzen. Dabei kann ich auf jahrelange Erfahrung in Gerichtsstreitigkeiten in ganz Österreich zurückgreifen.

Infolge der besonderen internationalen Ausrichtung meiner Kanzlei habe ich mir in grenzüberschreitenden Angelegenheiten, vor allem im Bereich des europäischen Privatrechts, ein breites Wissen angeeignet, und dank meiner Sprachkompetenzen kann ich auch fremdsprachige Dokumente in der jeweiligen Sprache prüfen, ohne dass es einer Übersetzung in Deutsch bedarf.

Arbeitsrecht
Als Vertreter sowohl von Arbeitgeber, als auch von Arbeitnehmer, bin ich ständig mit den unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragen, Thematiken und Ansichten konfrontiert.

Zum Aufgabenbereich meiner Kanzlei gehört die Erstellung und Überprüfung von Arbeits-, Dienst- oder Werkverträgen sowie die Beratung meiner Klienten bei Fragen der Befristung oder Auflösung
von Arbeitsverhältnissen, sei es in Form einer einvernehmlichen Auflösung, einer Kündigung oder einer Entlassung und der damit verbundenen Folgen.

Ebenso berate ich meine Klienten zu den zu implementierenden Maßnahmen für den bestmöglichen Arbeitnehmerschutz, sowie im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitskräfteüberlassungsverträgen und Übernahme überlassener Mitarbeiter.

Im Fall eines unvermeidbaren Gerichtsstreits vertrete ich meine Klienten bei der Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche österreichweit vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Baurecht
Das Baurecht befasst sich mit einer Vielzahl an rechtlichen Fragen, die das Zivil- und das öffentliche Recht berühren. Darunter fallen Verträge, die Bautätigkeit, Garantien, Bürgschaften, etc.

Gerade im Baurecht spielt das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht eine wesentliche Rolle, denn es könnten seitens des Vertragspartners die vereinbarten Arbeiten entweder gar nicht oder mangelhaft ausgeführt worden sein, sodass eine Verbesserung derselben oder die Durchführung von Ersatzvornahmen (durch Drittfirmen) notwendig wird.

Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten kommen, bietet meine Kanzlei eine fachlich fundierte Unterstützung im Zuge außergerichtlicher Verhandlungen sowie kompetente Vertretung bei der Durchsetzung sämtlicher mit dem Baurecht in Verbindung stehender Ansprüche im Rahmen von Gerichtsverfahren.

Zur Vermeidung oder zur besseren Vorbereitung auf die Führung von Gerichtsverfahren, kann ich – zur Beurteilung technischer Fragen – auf ein Netzwerk externer Berater und Sachverständiger aus dem Gebiet des Baurechts zurückgreifen, womit eine umfassende professionelle Beratung und Vertretung sichergestellt ist.

Gesellschaftsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit, angesichts der jahrelangen und ständigen Vertretung von insbesondere Klein- und Mittelunternehmen (KMU), liegt im Gesellschaftsrecht, also in jenem Rechtsbereich, dass das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften regelt.

Dabei spielt bereits die Gründungsphase einer Gesellschaft eine entscheidende Rolle, angefangen von der Frage über die im jeweiligen Einzelfall vorteilhaftere Rechtsform und der damit einhergehenden steuerlichen und haftungsrechtlichen Risiken, bis über die konkrete Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Denn ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag verschafft nicht nur Klarheit zwischen den Gesellschaftern und innerhalb der Gesellschaft, sondern ermöglicht es auch, künftige Schwierigkeiten zwischen den Gesellschaftern, wie beispielsweise im Rahmen eines gewünschten Gesellschafterausstiegs, zu vermeiden.

In der gesamten Gründungsphase begleite ich meine Klienten, beginnend mit der Erstellung und Einholung aller erforderlichen Dokumente bis hin zur erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.

Weiters berate und vertrete ich sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen, um ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen, oder persönliche Haftungen zu vermeiden.

Schließlich erstreckt sich meine Tätigkeit auf die Beratung, Begleitung und Strukturierung von (auch grenzüberschreitenden) M&A Transaktionen sowie der Vorbereitung aller Unterlagen für den Verkauf respektive Abtretung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen.

Immobilienrecht
Unter dem Begriff Immobilienrecht versteht man nicht nur den klassischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, sondern umfasst dieser Begriff beispielsweise auch andere Bereiche, wie das Mietrecht und die Räumung von vermieteten Objekten, das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEG, das Maklerrecht und vieles mehr.

Die von meiner Kanzlei angebotenen Leistungen erstrecken sich auf die juristische Beratung und Begleitung von in- und ausländischen Käufern und Verkäufern bei Liegenschaftstransaktionen in Österreich, der Erstellung und Abwicklung von Kaufverträgen, Tausch- und Schenkungsverträgen sowie die Veranlassung aller notwendigen Eintragungen in das Grundbuch. Bei ausländischen Immobilientransaktionen kann ich auf ein internationales Netzwerk an Professionisten und Makler zurückgreifen.

Als Vertreter von Hauseigentümer und Hausverwaltungen erstreckt sich meine Tätigkeit auf sämtliche Bereiche des Mietrechts, insbesondere auf die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, wie die Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen gegen säumige Mieter.

International Desk
Meine Kanzlei betreut nicht nur schwerpunktmäßig italienische Klienten, sondern dank meiner vielfältigen Sprachkenntnisse (neben italienisch und deutsch spreche ich auch noch englisch, russisch, spanisch und französisch) biete ich auch sonstigen Klienten juristische und wirtschaftliche Dienstleistungen in ihrer eigenen Muttersprache an.

Dazu zählen insbesondere die Betreuung und Beratung in Fragen des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts (Visum/Aufenthaltstitel), des Aufbaus geschäftlicher Aktivitäten sowie des Immobilienerwerbs in Österreich.

Zu den Klienten meiner Kanzlei gehören vor allem auch Mandanten aus dem GUS-Raum (hauptsächlich Russland), die ich in jeglichen Anliegen, sei es im Aufenthalts-, Gesellschafts- oder Strafrecht, betreue.

Darüber hinaus kann ich auf eine Vielzahl an Kontakten zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und sonstigen Professionisten im EU-Raum sowie in Drittstaaten zählen; dies ermöglicht es mir, Klienten auch außerhalb von Österreich oder Italien zu begleiten und dort für eine effiziente und professionelle Betreuung im jeweiligen Staat zu sorgen.

Italian Desk
Dank meiner muttersprachlichen Kompetenz auf Italienisch und der jahrelangen Erfahrung mit
grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, ist meine Kanzlei auf die Beratung und Vertretung
von Klienten in Fällen, die einen Österreich-Italien Bezug aufweisen, besonders spezialisiert.
Für den Fall eines notwendigen Einschreitens oder einer gerichtlichen Vertretung in Italien selbst,
kann ich auf ein dichtes Netzwerk an in Italien zugelassenen Rechtsanwälten zurückgreifen, womit
eine praktische, rasche und kompetente Abwicklung vor Ort gewährleistet ist.
Meine Kontakte in Italien erstrecken sich auf verschiedenen Ebenen, womit die Realisierung und
Umsetzung von beabsichtigten Geschäften oder Projekten meiner Klienten vereinfacht wird.
Das Italian Desk meiner Kanzlei bietet auch Beratungsleistungen an italienische Unternehmen an, die
in Österreich geschäftlich Fuß fassen wollen.
Straf- und Finanzstrafrecht
Essentiell für eine erfolgreiche Verteidigung ist die sofortige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger, um die zu verfolgende Strategie abzusprechen und die Gefahr zu vermeiden, Aussagen zu tätigen, die den Gang des Verfahrens von vornhinein massiv beinträchtigen.

Dank meiner jahrelangen Erfahrung in Strafverfahren weiß ich, worauf es bei der Vorbereitung eines Prozesses ankommt: Gründliches Studium aller Unterlagen, eingehende Gespräche mit dem Klienten über die Causa, Erarbeitung einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie sowie diesbezügliche
Abstimmung mit dem Klienten und rasches Handeln. Vor allem in Strafsachen kann nie zu viel Zeit dem Klienten gewidmet werden, denn jedes auch so kleine Detail kann von enormer Wichtigkeit sein, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch im Prozess zu erwirken.

Wegen meiner vielfältigen Sprachkenntnisse wurde ich immer wieder mit der Verteidigung von Beschuldigten oder Angeklagten in internationalen Strafverfahren oder in Auslieferungsverfahren beauftragt, vor allem wegen meiner Fähigkeit, den Inhalt von fremdsprachigen Dokumenten ohne
Hinzuziehung von Dolmetschern zu verstehen, und mich mit dem Klienten in der jeweiligen Sprache unterhalten zu können.

Vertragsrecht
Verträge spielen im Alltag und insbesondere im Wirtschaftsleben eine essentielle Rolle, denn sie dienen dazu, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Vorfeld zu regeln, und somit Klarheit über das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis und über dessen Folgen im Fall eines Vertragsbruchs zu verschaffen.

Ein professionell errichteter Vertrag bietet somit für die Vertragspartner Sicherheit, Vorhersehbarkeit und einen Anreiz, diesen einzuhalten und zu respektieren.

Im Bereich des Vertragsrechts erstrecken sich die Leistungen meiner Kanzlei daher auf die Erstellung von maßgeschneiderten und auf die speziellen sowie einzelfallabhängigen Bedürfnisse meiner
Klienten abgestimmten Verträge sowie auf die Prüfung bereits bestehender Verträge, und – im Fall eines Vertragsbruchs – auf die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von aus dem Vertrag resultierenden Ansprüchen.

Infolge der internationalen Ausrichtung meiner Kanzlei und meiner muttersprachlichen Kompetenzen kann die Vertragsgestaltung wie auch die Vertragsprüfung auf Deutsch, Italienisch und Englisch erfolgen.

Verwaltungsrecht
Unter dem Begriff des Verwaltungsrechts werden eine Vielzahl an verschiedensten Materien subsumiert, die das Verhältnis zwischen den Staat und den BürgerInnen regeln, wie beispielsweise das Staatsbürgerschafts- und Baurecht, die Straßenverkehrs- und die Gewerbeordnung, die Angelegenheiten betreffend die Fremdenpolizei und den Aufenthalt, etc.

Zweifelsohne handelt es sich dabei um das umfassendste Rechtsgebiet in der österreichischen Rechtsordnung. Meine Kanzlei bietet professionelle Beratung und Vertretung gegenüber den zuständigen erstinstanzlichen Behörden, mit dem Ziel, die Anliegen meiner Klienten rasch und zielführend zu erledigen.

Im Fall einer Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden, übernehme ich die Vertretung von Klienten vor den Verwaltungsgerichten und nötigenfalls vor den Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof).

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Marktteilnehmern zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Handlungen und zur Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs.

So sind beispielsweise nach dem Lauterkeitsrecht (UWG) unlautere Geschäftspraktiken oder sonstige unlautere Handlungen im geschäftlichen Verkehr zwischen Mitbewerbern verboten. Darunter sind unter anderem aggressive und irreführende Geschäftspraktiken zu verstehen, die geeignet sind, die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Marktteilnehmers in Bezug auf das Produkt durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung wesentlich zu beeinträchtigen, oder das Tätigen unrichtiger Angaben, um den Markteilnehmer zu täuschen.

Weiters verboten sind gewisse Methoden des Kundenfangs, der unlautere Behinderungswettbewerb (wie der Boykott und gewisse Formen von Absatz-, Werbe- und Bezugsbehinderungen) sowie das Ausbeuten fremder Leistungen.

Durch die ständige Vertretung von Unternehmen bin ich regelmäßig mit Fragen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts konfrontiert, und es bietet meine Kanzlei in diesen Rechtsgebieten kompetente Beratung und Vertretung vor Gerichten, insbesondere wenn es um die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen gegen unlauter Handelnde, um Markenanmeldungen oder um die gerichtliche Verfolgung von Markenverletzungen und Geltendmachung der damit einhergehenden Ansprüche geht.

Für komplexe und/oder grenzüberschreitende immaterialgüterrechtliche Sachverhalte kann ich auf spezialisierte Kanzleien im In- und Ausland zurückgreifen.

Wirtschafts- und Handelsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Handelsrecht, das die Rechte und Pflichten der am Wirtschaftsleben Teilnehmenden regelt, egal ob es sich dabei um Unternehmen, Vertragshändler, Franchisenehmer, Handelsvertreter oder Verbraucher handelt.

Diese Materien haben im Laufe der Jahre an Komplexität und Umfang gewonnen, sodass eine umfassende und fachlich fundierte Beratung für den unternehmerischen Erfolg oder für die Durchsetzung von Rechten entscheidend ist. Dieses Know-How in den verschiedenen Gebieten des Wirtschafts- und Handelsrechts sowie der unternehmensbezogenen Geschäfte habe ich mir durch
die jahrelange Betreuung und ständige Vertretung von hauptsächlich international tätigen Unternehmen angeeignet.

Meine Kanzlei bietet somit eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Belangen des Wirtschafts- und Handelsrechts, angefangen von der Prüfung von nationalen und internationalen Liefer- oder Dienstleistungsverträgen, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von
Ansprüchen bei Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Vertragspartner.

Allgemeines Privatrecht und Prozessführung
Mein Bestreben ist es, meinen Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen, und zwar in allen Bereich des allgemeinen Privatrechts, sei es bei Forderungseintreibungen, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei der Rückforderung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen, in verbraucherschutzrechtlichen Angelegenheiten und vieles mehr.

An erster Stelle versuche ich, den Streit rasch außergerichtlich einem Ende zuzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, stellt die Prozessführung die einzige Möglichkeit dar, seine Rechte durchzusetzen. Dabei kann ich auf jahrelange Erfahrung in Gerichtsstreitigkeiten in ganz Österreich zurückgreifen.

Infolge der besonderen internationalen Ausrichtung meiner Kanzlei habe ich mir in grenzüberschreitenden Angelegenheiten, vor allem im Bereich des europäischen Privatrechts, ein breites Wissen angeeignet, und dank meiner Sprachkompetenzen kann ich auch fremdsprachige Dokumente in der jeweiligen Sprache prüfen, ohne dass es einer Übersetzung in Deutsch bedarf.

Arbeitsrecht
Als Vertreter sowohl von Arbeitgeber, als auch von Arbeitnehmer, bin ich ständig mit den unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragen, Thematiken und Ansichten konfrontiert.

Zum Aufgabenbereich meiner Kanzlei gehört die Erstellung und Überprüfung von Arbeits-, Dienst- oder Werkverträgen sowie die Beratung meiner Klienten bei Fragen der Befristung oder Auflösung
von Arbeitsverhältnissen, sei es in Form einer einvernehmlichen Auflösung, einer Kündigung oder einer Entlassung und der damit verbundenen Folgen.

Ebenso berate ich meine Klienten zu den zu implementierenden Maßnahmen für den bestmöglichen Arbeitnehmerschutz, sowie im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitskräfteüberlassungsverträgen und Übernahme überlassener Mitarbeiter.

Im Fall eines unvermeidbaren Gerichtsstreits vertrete ich meine Klienten bei der Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche österreichweit vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Baurecht
Das Baurecht befasst sich mit einer Vielzahl an rechtlichen Fragen, die das Zivil- und das öffentliche Recht berühren. Darunter fallen Verträge, die Bautätigkeit, Garantien, Bürgschaften, etc.

Gerade im Baurecht spielt das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht eine wesentliche Rolle, denn es könnten seitens des Vertragspartners die vereinbarten Arbeiten entweder gar nicht oder mangelhaft ausgeführt worden sein, sodass eine Verbesserung derselben oder die Durchführung von Ersatzvornahmen (durch Drittfirmen) notwendig wird.

Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten kommen, bietet meine Kanzlei eine fachlich fundierte Unterstützung im Zuge außergerichtlicher Verhandlungen sowie kompetente Vertretung bei der Durchsetzung sämtlicher mit dem Baurecht in Verbindung stehender Ansprüche im Rahmen von Gerichtsverfahren.

Zur Vermeidung oder zur besseren Vorbereitung auf die Führung von Gerichtsverfahren, kann ich – zur Beurteilung technischer Fragen – auf ein Netzwerk externer Berater und Sachverständiger aus dem Gebiet des Baurechts zurückgreifen, womit eine umfassende professionelle Beratung und Vertretung sichergestellt ist.

Gesellschaftsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit, angesichts der jahrelangen und ständigen Vertretung von insbesondere Klein- und Mittelunternehmen (KMU), liegt im Gesellschaftsrecht, also in jenem Rechtsbereich, dass das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften regelt.

Dabei spielt bereits die Gründungsphase einer Gesellschaft eine entscheidende Rolle, angefangen von der Frage über die im jeweiligen Einzelfall vorteilhaftere Rechtsform und der damit einhergehenden steuerlichen und haftungsrechtlichen Risiken, bis über die konkrete Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Denn ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag verschafft nicht nur Klarheit zwischen den Gesellschaftern und innerhalb der Gesellschaft, sondern ermöglicht es auch, künftige Schwierigkeiten zwischen den Gesellschaftern, wie beispielsweise im Rahmen eines gewünschten Gesellschafterausstiegs, zu vermeiden.

In der gesamten Gründungsphase begleite ich meine Klienten, beginnend mit der Erstellung und Einholung aller erforderlichen Dokumente bis hin zur erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.

Weiters berate und vertrete ich sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen, um ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen, oder persönliche Haftungen zu vermeiden.

Schließlich erstreckt sich meine Tätigkeit auf die Beratung, Begleitung und Strukturierung von (auch grenzüberschreitenden) M&A Transaktionen sowie der Vorbereitung aller Unterlagen für den Verkauf respektive Abtretung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen.

Immobilienrecht
Unter dem Begriff Immobilienrecht versteht man nicht nur den klassischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, sondern umfasst dieser Begriff beispielsweise auch andere Bereiche, wie das Mietrecht und die Räumung von vermieteten Objekten, das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEG, das Maklerrecht und vieles mehr.

Die von meiner Kanzlei angebotenen Leistungen erstrecken sich auf die juristische Beratung und Begleitung von in- und ausländischen Käufern und Verkäufern bei Liegenschaftstransaktionen in Österreich, der Erstellung und Abwicklung von Kaufverträgen, Tausch- und Schenkungsverträgen sowie die Veranlassung aller notwendigen Eintragungen in das Grundbuch. Bei ausländischen Immobilientransaktionen kann ich auf ein internationales Netzwerk an Professionisten und Makler zurückgreifen.

Als Vertreter von Hauseigentümer und Hausverwaltungen erstreckt sich meine Tätigkeit auf sämtliche Bereiche des Mietrechts, insbesondere auf die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, wie die Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen gegen säumige Mieter.

International Desk
Meine Kanzlei betreut nicht nur schwerpunktmäßig italienische Klienten, sondern dank meiner vielfältigen Sprachkenntnisse (neben italienisch und deutsch spreche ich auch noch englisch, russisch, spanisch und französisch) biete ich auch sonstigen Klienten juristische und wirtschaftliche Dienstleistungen in ihrer eigenen Muttersprache an.

Dazu zählen insbesondere die Betreuung und Beratung in Fragen des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts (Visum/Aufenthaltstitel), des Aufbaus geschäftlicher Aktivitäten sowie des Immobilienerwerbs in Österreich.

Zu den Klienten meiner Kanzlei gehören vor allem auch Mandanten aus dem GUS-Raum (hauptsächlich Russland), die ich in jeglichen Anliegen, sei es im Aufenthalts-, Gesellschafts- oder Strafrecht, betreue.

Darüber hinaus kann ich auf eine Vielzahl an Kontakten zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und sonstigen Professionisten im EU-Raum sowie in Drittstaaten zählen; dies ermöglicht es mir, Klienten auch außerhalb von Österreich oder Italien zu begleiten und dort für eine effiziente und professionelle Betreuung im jeweiligen Staat zu sorgen.

Italian Desk
Dank meiner muttersprachlichen Kompetenz auf Italienisch und der jahrelangen Erfahrung mit
grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, ist meine Kanzlei auf die Beratung und Vertretung
von Klienten in Fällen, die einen Österreich-Italien Bezug aufweisen, besonders spezialisiert.
Für den Fall eines notwendigen Einschreitens oder einer gerichtlichen Vertretung in Italien selbst,
kann ich auf ein dichtes Netzwerk an in Italien zugelassenen Rechtsanwälten zurückgreifen, womit
eine praktische, rasche und kompetente Abwicklung vor Ort gewährleistet ist.
Meine Kontakte in Italien erstrecken sich auf verschiedenen Ebenen, womit die Realisierung und
Umsetzung von beabsichtigten Geschäften oder Projekten meiner Klienten vereinfacht wird.
Das Italian Desk meiner Kanzlei bietet auch Beratungsleistungen an italienische Unternehmen an, die
in Österreich geschäftlich Fuß fassen wollen.
Straf- und Finanzstrafrecht
Essentiell für eine erfolgreiche Verteidigung ist die sofortige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger, um die zu verfolgende Strategie abzusprechen und die Gefahr zu vermeiden, Aussagen zu tätigen, die den Gang des Verfahrens von vornhinein massiv beinträchtigen.

Dank meiner jahrelangen Erfahrung in Strafverfahren weiß ich, worauf es bei der Vorbereitung eines Prozesses ankommt: Gründliches Studium aller Unterlagen, eingehende Gespräche mit dem Klienten über die Causa, Erarbeitung einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie sowie diesbezügliche
Abstimmung mit dem Klienten und rasches Handeln. Vor allem in Strafsachen kann nie zu viel Zeit dem Klienten gewidmet werden, denn jedes auch so kleine Detail kann von enormer Wichtigkeit sein, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch im Prozess zu erwirken.

Wegen meiner vielfältigen Sprachkenntnisse wurde ich immer wieder mit der Verteidigung von Beschuldigten oder Angeklagten in internationalen Strafverfahren oder in Auslieferungsverfahren beauftragt, vor allem wegen meiner Fähigkeit, den Inhalt von fremdsprachigen Dokumenten ohne
Hinzuziehung von Dolmetschern zu verstehen, und mich mit dem Klienten in der jeweiligen Sprache unterhalten zu können.

Vertragsrecht
Verträge spielen im Alltag und insbesondere im Wirtschaftsleben eine essentielle Rolle, denn sie dienen dazu, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Vorfeld zu regeln, und somit Klarheit über das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis und über dessen Folgen im Fall eines Vertragsbruchs zu verschaffen.

Ein professionell errichteter Vertrag bietet somit für die Vertragspartner Sicherheit, Vorhersehbarkeit und einen Anreiz, diesen einzuhalten und zu respektieren.

Im Bereich des Vertragsrechts erstrecken sich die Leistungen meiner Kanzlei daher auf die Erstellung von maßgeschneiderten und auf die speziellen sowie einzelfallabhängigen Bedürfnisse meiner
Klienten abgestimmten Verträge sowie auf die Prüfung bereits bestehender Verträge, und – im Fall eines Vertragsbruchs – auf die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von aus dem Vertrag resultierenden Ansprüchen.

Infolge der internationalen Ausrichtung meiner Kanzlei und meiner muttersprachlichen Kompetenzen kann die Vertragsgestaltung wie auch die Vertragsprüfung auf Deutsch, Italienisch und Englisch erfolgen.

Verwaltungsrecht
Unter dem Begriff des Verwaltungsrechts werden eine Vielzahl an verschiedensten Materien subsumiert, die das Verhältnis zwischen den Staat und den BürgerInnen regeln, wie beispielsweise das Staatsbürgerschafts- und Baurecht, die Straßenverkehrs- und die Gewerbeordnung, die Angelegenheiten betreffend die Fremdenpolizei und den Aufenthalt, etc.

Zweifelsohne handelt es sich dabei um das umfassendste Rechtsgebiet in der österreichischen Rechtsordnung. Meine Kanzlei bietet professionelle Beratung und Vertretung gegenüber den zuständigen erstinstanzlichen Behörden, mit dem Ziel, die Anliegen meiner Klienten rasch und zielführend zu erledigen.

Im Fall einer Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden, übernehme ich die Vertretung von Klienten vor den Verwaltungsgerichten und nötigenfalls vor den Höchstgerichten (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof).

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Marktteilnehmern zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Handlungen und zur Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs.

So sind beispielsweise nach dem Lauterkeitsrecht (UWG) unlautere Geschäftspraktiken oder sonstige unlautere Handlungen im geschäftlichen Verkehr zwischen Mitbewerbern verboten. Darunter sind unter anderem aggressive und irreführende Geschäftspraktiken zu verstehen, die geeignet sind, die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Marktteilnehmers in Bezug auf das Produkt durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung wesentlich zu beeinträchtigen, oder das Tätigen unrichtiger Angaben, um den Markteilnehmer zu täuschen.

Weiters verboten sind gewisse Methoden des Kundenfangs, der unlautere Behinderungswettbewerb (wie der Boykott und gewisse Formen von Absatz-, Werbe- und Bezugsbehinderungen) sowie das Ausbeuten fremder Leistungen.

Durch die ständige Vertretung von Unternehmen bin ich regelmäßig mit Fragen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts konfrontiert, und es bietet meine Kanzlei in diesen Rechtsgebieten kompetente Beratung und Vertretung vor Gerichten, insbesondere wenn es um die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen gegen unlauter Handelnde, um Markenanmeldungen oder um die gerichtliche Verfolgung von Markenverletzungen und Geltendmachung der damit einhergehenden Ansprüche geht.

Für komplexe und/oder grenzüberschreitende immaterialgüterrechtliche Sachverhalte kann ich auf spezialisierte Kanzleien im In- und Ausland zurückgreifen.

Wirtschafts- und Handelsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeit liegt im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Handelsrecht, das die Rechte und Pflichten der am Wirtschaftsleben Teilnehmenden regelt, egal ob es sich dabei um Unternehmen, Vertragshändler, Franchisenehmer, Handelsvertreter oder Verbraucher handelt.

Diese Materien haben im Laufe der Jahre an Komplexität und Umfang gewonnen, sodass eine umfassende und fachlich fundierte Beratung für den unternehmerischen Erfolg oder für die Durchsetzung von Rechten entscheidend ist. Dieses Know-How in den verschiedenen Gebieten des Wirtschafts- und Handelsrechts sowie der unternehmensbezogenen Geschäfte habe ich mir durch
die jahrelange Betreuung und ständige Vertretung von hauptsächlich international tätigen Unternehmen angeeignet.

Meine Kanzlei bietet somit eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Belangen des Wirtschafts- und Handelsrechts, angefangen von der Prüfung von nationalen und internationalen Liefer- oder Dienstleistungsverträgen, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von
Ansprüchen bei Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Vertragspartner.

Kontakt

Impressum
Informationspflicht laut § 5 E-Commerce Gesetz, § 14 Unternehmensgesetzbuch, § 63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut § 25 Mediengesetz

Für den Inhalt verantwortlich:
RA Mag. Andrea Francesco Longo
Marc-Aurel-Straße 7/18
1010 Wien (Austria)

Telefon: +43 (0) 1 532 17 61
Telefax: +43 (0) 1 532 17 61 20
E-Mail: office@ra-longo.com
Anwaltscode: R112774
UID Nr.: ATU71511937

Unternehmensgegenstand: Ausübung der Rechtsanwaltschaft
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Österreich)
Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer Wien
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