Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit, angesichts der jahrelangen und ständigen Vertretung von insbesondere Klein- und Mittelunternehmen (KMU), liegt im Gesellschaftsrecht, also in jenem Rechtsbereich, dass das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften regelt.
Dabei spielt bereits die Gründungsphase einer Gesellschaft eine entscheidende Rolle, angefangen von der Frage über die im jeweiligen Einzelfall vorteilhaftere Rechtsform und der damit einhergehenden steuerlichen und haftungsrechtlichen Risiken, bis über die konkrete Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.
Denn ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag verschafft nicht nur Klarheit zwischen den Gesellschaftern und innerhalb der Gesellschaft, sondern ermöglicht es auch, künftige Schwierigkeiten zwischen den Gesellschaftern, wie beispielsweise im Rahmen eines gewünschten Gesellschafterausstiegs, zu vermeiden.
In der gesamten Gründungsphase begleite ich meine Klienten, beginnend mit der Erstellung und Einholung aller erforderlichen Dokumente bis hin zur erfolgreichen Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Weiters berate und vertrete ich sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen, um ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen, oder persönliche Haftungen zu vermeiden.
Schließlich erstreckt sich meine Tätigkeit auf die Beratung, Begleitung und Strukturierung von (auch grenzüberschreitenden) M&A Transaktionen sowie der Vorbereitung aller Unterlagen für den Verkauf respektive Abtretung von Geschäfts- und Gesellschaftsanteilen.